Die Einkommensgrenze für die private Krankenversicherung ist gesetzlich festgelegt
Als Angestellter haben Sie die Möglichkeit, in die PKV zu wechseln, wenn Ihr Einkommen die gesetzlich festgelegte Einkommensgrenze (Versicherungspflichtgrenze) überschreitet, und zwar ein Jahr lang. Diese Grenze wird jährlich neu definiert. Bei der Berücksichtigung des Bruttojahresgehalts werden neben Ihrem Lohn oder Gehalt folgende Kriterien mit einbezogen:
- Regelmäßige Sonderzahlungen wie beispielsweise Weihnachtsgeld
- Pauschale Überstunden
- Vermögenswirksame Leistungen
- Sachbezüge
- versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung
Nicht berücksichtigt werden dagegen Familienzuschläge oder pauschal besteuerte Bezüge. Außerdem sind folgende Aspekte zu beachten:
- Wechseln Sie Ihren Arbeitgeber und liegt Ihr Gehalt bei der neuen Stelle über der Einkommensgrenze, dürfen Sie direkt bei Antritt der Stelle in die PKV wechseln. Sie müssen damit nicht bis zum Anfang des nächsten Jahres warten.
- Zwei Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit werden bei der Berechnung Ihres Gehalts für die Grenze addiert. Liegt das Ergebnis über der Versicherungspflichtgrenze, können Sie einen Antrag bei einer privaten Versicherung stellen. Anders verhält sich die Sache, wenn Sie eine nichtselbstständige und eine selbstständige Tätigkeit ausführen. In diesem Fall wird nur die nichtselbstständige Tätigkeit berücksichtigt.
Bei einem Antrag für die PKV empfiehlt es sich auch, die weitere berufliche Entwicklung zu berücksichtigen. Ist abzusehen, dass Ihr Gehalt auch in Zukunft mindestens über der Grenze liegt? Bedenken Sie: Verdienen Sie weniger, sind Sie automatisch gesetzlich pflichtversichert.