Die Beitragsbemessungsgrenze in der PKV – Definition
Früher war die Beitragsbemessungsgrenze identisch mit der Versicherungspflichtgrenze. Heute gilt das nicht mehr. Trotzdem werden beide Grenzen gerne gleichgesetzt.
Die Betragsbemessungsgrenze erfüllt zunächst eine Funktion innerhalb der GKV. Hier sorgt sie dafür, dass Beiträge von Kunden mit einem besonders hohen Einkommen nicht unendlich steigen können. Denn grundsätzlich zahlen gesetzlich Versicherter umso mehr, je mehr sie verdienen.
Hat die Höhe Ihres Gehalts jedoch die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, ist keine weitere Steigerung möglich. Sie zahlen dann bei weiteren Steigerungen des Gehalts den Beitrag, der bei dieser Grenze fällig wird. Damit nimmt der prozentuale Anteil, den der Beitrag am Einkommen hat, im weiteren Verlauf ab.
In der PKV definiert die Beitragsbemessungsgrenze die maximale Höhe des Basistarifs. Diesen müssen Versicherer bestimmten Personen seit dem Beginn des Jahres 2009 anbieten. Er ist brancheneinheitlich definiert und darf in seinen Kosten die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschreiten. In der Regel wird in einem Basistarif auch genau dieser Höchstsatz fällig.
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