Ein Sonderfall – private Krankenversicherung für Ausländer
Auch Ausländer, die nach Deutschland kommen, sind versicherungspflichtig. Maßgeblich dafür ist, dass der ständige Wohnsitz in Deutschland liegt. In diesem Fall haben die betreffenden Personen mehrere Möglichkeiten, sich zu versichern:
- Wer möchte, kann bei einer ausländischen Versicherung bleiben, vorausgesetzt diese erfüllt die notwendigen Kriterien: So muss der Versicherer in einem EU-Land angesiedelt sein und einen Mindestschutz gewährleisten, der im Versicherungsvertragsgesetz festgelegt ist. Dazu gehört auch, dass die Selbstbeteiligung des Versicherten die Summe von 5.000 Euro im Jahr nicht überschreitet.
- Sie können sich gesetzlich versichern lassen. Für Angestellte gelten hier die gleichen Regeln wie für Ihre deutschen Kollegen Sie sind zunächst automatisch in der GKV versichert, sobald Ihr Einkommen die betreffende Grenze nicht überschreitet. Passiert Letzteres, können sie in eine private Versicherung wechseln.
- Ausländer, die nicht aus einem EU-Land kommen und derzeit keine Beschäftigung haben, müssen sich privat versichern lassen.
- Ausländische Studenten, die sich an einer deutschen Hochschule einschreiben lassen, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in Deutschland. Allerdings können sich Studenten aus EU-Ländern davon befreien, indem sie eine europäische Ausweiskarte, die durch die Versicherung in Ihrer Heimat ausgestellt wird oder einen Nachweis einer privaten Versicherung vorlegen. Studenten aus Ländern außerhalb der EU sind beitragspflichtig.
Anbieter privater Policen haben sich mittlerweile auch auf ausländische Kunden eingestellt und bieten spezielle Tarife für deren Bedürfnisse an. Diese richten sich an unterschiedliche Personengruppen, Studenten, Beschäftigte internationaler oder deutscher Unternehmen, Reisende mit Visum oder Forschungsstipendiaten. Dabei wird auch die Dauer des Aufenthalts berücksichtigt.
Zur besseren Verständlichkeit bieten auch immer mehr Versicherungen Beratungen in verschiedenen Sprachen an. Auch bei uns ist eine entsprechende Beratung möglich. Sprechen Sie uns an!