Ist die Private Krankenversicherung steuerlich absetzbar?
Die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen zur Krankenversicherung stellt sich immer wieder. In dieser Hinsicht stehen sowohl gesetzlich als auch privat Versicherte mittlerweile wesentlich besser da als noch vor einigen Jahren. Das geht auf das sogenannte Bürgerentlastungsgesetz vom Januar 2010 zurück. Dank dieser Neuregelung können Aufwendungen für Vorsorge steuerlich besser berücksichtigt werden. Von dieser Verordnung sind auch privat Versicherte betroffen. Grundsätzliche Kriterien in diesem Zusammenhang sind die folgenden:
- Grundsätzlich werden bei Beiträgen zur Krankenversicherung nur die Leistungen berücksichtigt, die den „Basisbeiträgen“ zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung entsprechen. Dabei handelt es sich nicht um den bereits angesprochenen Basistarif.
- Es gelten Höchstgrenzen für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen. Diese betragen bei Selbstständigen derzeit 2800 Euro und bei Arbeitnehmern, Rentnern oder Beamten 1900 Euro, Überschreiten Ihre Basisbeiträge diese Höchstgrenzen können Sie immer noch voll abgesetzt werden. Allerdings werden dann keine weiteren Ausgaben für Vorsorge mehr berücksichtigt.
- Nicht steuerlich absetzbar sind „Zusatzleistungen“. Dazu gehören beispielsweise das Einzelzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt im Krankenhaus. Welche Punkte noch darunter fallen, sollten Sie für den Einzelfall klären.
- Auch Zusatztarife lassen sich leider nicht absetzen.
Beachten Sie: Rückerstattungen von Beiträgen werden nicht berücksichtigt. Schließlich handelt es sich dabei um Geld, das Versicherte letztendlich nicht zahlen mussten. Damit kann es sein, dass solche Rückerstattungen, die Sie im Folgejahr erhalten, mittlerweile weniger lukrativ als noch vor der gesetzlichen Neuregelung sind. Sie schmälern nämlich den Betrag, den Sie steuerlich absetzen können. Kalkulieren Sie deshalb auch in dieser Hinsicht genau. Eine Bescheinigung über den Basisbeitrag erhalten Versicherte übrigens von Ihrer Krankenkasse. Diese ist wichtig, da Sie sonst nur einen geringen Prozentsatz der gezahlten Beiträge steuerlich absetzen können.