Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenkasse
Im Regelfall können Sie erst nach 18 Monaten Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln. Vorher haben Sie kaum eine Möglichkeit in eine andere gesetzliche Krankenkasse zu wechseln.
Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn Ihre derzeitge Krankenversicherung einen Zusatzbeitrag erheben sollte. Sollte dieser erhoben werden oder sich anpassen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Ihr Sonderkündigungsrecht wird zu dem Zeitpunkt wirksam, wenn Ihre derzeitge Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum ersten Mal erhebt bzw. anpasst. In der Regel werden Sie ca. einen Monat im voraus über Ihr mögliches Kündigungsrecht informiert.
Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist jederzeit möglich. Als Faustformel kann man nehmen: laufender Monat + 2 Monate.
Kündigungsfristen:
Wichtig: Legen Sie auf jeden Fall Ihrer derzeitigen Krankenversicherung eine Bestätigung Ihrer neuen Versicherung, egal ob es sich hierbei um eine gesetzliche Krankenkasse oder private Krankenversicherung handelt, rechtzeitig vor.
Sonst wird die Kündigung Ihrer Mitgliedschaft, welche Sie als freiwilliges oder auch als pflichtiges Mitglied führen, nicht anerkannt.
Als Hilfestellung zur Faustformel dient die u.a. Tabelle:
Im Monat … kündigen Sie Ihre Mitgliedschaft | zum: |
---|---|
Januar | 31.März |
Februar | 30.April |
März | 31.Mai |
April | 30.Juni |
Mai | 31.Juli |
Juni | 31.August |
Juli | 30-September |
August | 31.Oktober |
September | 30.November |
Oktober | 31.Dezember |
November | 31. Januar des Folgejahres |
Dezember | 28.Februar des Folgejahres* |
*Achtung, evtl. auf ein Schaltjahr achten