Die Beiträge zur PKV lassen sich steuerlich absetzen
Seit dem Bürgerentlastungsgesetz vom Januar 2010 hat sich die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung deutlich verbessert. Dafür steht Ihnen die Anlage „Vorsorgeaufwand“ zur Verfügung. Beachten Sie zu diesem Thema:
- Nur die Leistungen können abgesetzt werden, die den Basisbeiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Diese sind nicht dasselbe wie der Basistarif. Eine Bescheinigung über diesen Beitrag erhalten Sie von Ihrer Versicherung. Sie ist wichtig, denn sonst wird nur ein kleiner Teil der Summe berücksichtigt.
- Zudem gibt es eine Höchstgrenze. Wenn Ihr Basisbeitrag höher als diese ist, wird zwar immer noch die ganze Summe berücksichtigt. Sie können aber darüber hinaus keine Vorsorgeaufwendungen mehr absetzen.
- Bestimmte Leistungen lassen sich nicht absetzen. Welche das sind, klären Sie am besten mit Ihrem Anbieter. Dazu gehört zum Beispiel eine Chefarztbehandlung.
- Auch eine Rückerstattung ist nicht steuerlich absetzbar. Denn dabei handelt es sich um Geld, das Sie nicht zahlen mussten.
Zusatzversicherungen können in der Steuererklärung übrigens nicht eingesetzt werden.