Die Einkommensgrenze für die PKV
Die Einkommensgrenze für einen Wechsel in eine private Krankenversicherung wird auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet. Sie wird jedes Jahr neu festgelegt. Um als Angestellter prinzipiell die Möglichkeit zu haben, in eine der vielen privaten Versicherungen zu wechseln, muss Ihr Bruttogehalt diese Grenze mindestens ein Jahr lang überschreiten.
Neben Ihrem Lohn oder Gehalt werden dabei berücksichtigt:
- Pauschale Überstunden
- Sachbezüge
- Regelmäßige Sonderzahlungen, zum Beispiel Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen
- Versicherungspflichtige Zweitbeschäftigung
Pauschal besteuerte Bezüge oder auch Familienzuschläge werden dagegen nicht berücksichtigt.
Haben Sie verschiedene Einkommen, so gilt:
- Zwei Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit werden bei der Berechnung für die Einkommensgrenze zusammengezählt.
- Handelt es sich um eine nichtselbstständige und eine selbstständige Arbeit, wird dagegen nur das Einkommen aus der nichtselbstständigen Arbeit berücksichtigt.
Ein Sonderfall tritt ein, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze im Rahmen eines Stellenwechsels überschreiten. In diesem Fall müssen Sie nicht ein Jahr lang warten, sondern können schon beim Antritt der neuen Stelle eine private Versicherung beantragen.
Berücksichtigen sollen Sie bei Ihrer Planung auch, wie Ihre finanzielle Situation in der Zukunft aussehen wird. Denn sinkt Ihr Gehalt irgendwann unter die Einkommensgrenze, sind Sie automatisch wieder gesetzlich pflichtversichert.
Für freischaffende Publizisten und Künstler gilt ein Sonderfall. Diese haben die Möglichkeit, sich über die KSK (Künstlersozialkasse) zu versichern. Diese steuert den Arbeitgeberanteil an ihren Sozialabgaben zu. Damit sind hohe Einsparungen möglich. Den Zuschuss können auch Kunden der PKV in Anspruch nehmen. Allerdings gilt für die private Künstlersozialversicherung, dass der Zuschuss nicht mehr gezahlt wird, wenn Sie die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit – zum Beispiel im Alter – aufgeben. Das sollten Sei bei Ihrer Planung berücksichtigen.
Die Einkommensgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Maßgeblich dafür ist die Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Deshalb ist die Grenze auch seit Jahren im Steigen begriffen. 2017 liegt sie bei 56.250 Euro im Jahr oder 4.687,50 Euro im Monat.